100PRO: Damit die Ausbildung öfter glatt läuft

Das spannende Spektrum der Veranstaltungsbranche von Messen über Kongresse bis hin zu sportlichen Großveranstaltungen bietet vielseitige Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung. Bei den Auszubildenden ist die Veranstaltungswirtschaft beliebt. Vom Jahr 2001 (361 Ausbildungsverträge), als das Berufsbild eingeführt wurde, bis zum Ende des Jahres 2015 wurden knapp 15.000 Veranstaltungskaufleute erfolgreich ausgebildet. Viele verantwortungsvolle Betriebe sorgen dafür, dass der Nachwuchs eine qualifizierte und fundierte Ausbildung erhält. Trotzdem läuft nicht immer alles glatt, und schwarze Schafe gibt es leider auch dort. Auch aus diesem Grund entstand die Ausbildungsinitiative 100Pro. Auf Initiative des EVVC wurde gemeinsam mit den Verbänden AUMA, FAMAB und VPLT ein Ausbildungskodex entwickelt, der in prägnanten Leitlinien die wichtigsten Bausteine der Ausbildung zu Veranstaltungskaufleuten und Fachkräften für Veranstaltungstechnik verdeutlicht.

Im April 2016 fiel der offizielle Startschuss von 100Pro auf einer Pressekonferenz anlässlich der Messe Prolight + Sound. Über 130 Unternehmen haben sich seitdem gemeldet und machen mit. Ausbildende Betriebe können Unterstützer werden. Sie versprechen damit, die maßgeblichen Eckpunkte zur Sicherstellung einer fundierten Ausbildung in der Veranstaltungsbranche einzuhalten. Auf der Internetseite www.100pro.org können sie von interessierten Schülern, Lehrern, Eltern, Auszubildenden gefunden werden. Hier finden sich auch Angebote und Tipps für Auszubildende, die eventuell „erste Hilfe“ (http://www.100pro.org/auszubildende/) benötigen, da sie die Ausbildung am liebsten abbrechen würden, wenn wieder einmal der Chef herumbrüllt, Überstunden anfallen oder ausbildungsfremde Tätigkeiten ausgeführt werden müssen.

Kontakt:
Bettina Rosenbach, b.rosenbach@auma.de, 030-24000 171

Beitrag gefällt 34 Personen

Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus. Ihre E-Mail-Adresse ist erforderlich, wird aber nicht veröffentlicht. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen unter „Über AUMA-Blog“.