Rechtliche Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Veranstaltungsverträge und Mietverträge

Das Corona-Virus hat das Bürgerliche Gesetzbuch erreicht. Im Schnellverfahren wurden weitreichende Änderungen im EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) beschlossen. Die Änderungen sind am 1. April 2020 in Kraft getreten. RA Volker Löhr, Kanzlei Löhr, betrachtet in diesem Gastbeitrag die rechtlichen Auswirkungen der Corona-Krise auf Veranstaltungsverträge und Mietverträge.

Die Vertragsbeziehungen zwischen den Betreibern von Versammlungsstätten und ihren Kunden, denen sie die Versammlungsstätten zwecks Durchführung einer Veranstaltung mietweise zur Verfügung stellen, werden momentan aufgrund von behördlichen Verboten für alle Gewerbetreibende auf die Probe gestellt. Begründen diese Beschränkungen einen Mietmangel für die Veranstalter und falls ja, in wessen Risikosphäre fällt dieses von außen auf die Mietsache einwirkende Risiko eigentlich? Liegt es auf Vermieterseite oder auf Mieterseite?

Lesen Sie hier den gesamten Beitrag von RA Volker Löhr: Die rechtlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Veranstaltungsverträge und sonstige gewerbliche Mietverträge (PDF)

Zum Gastautor

Volker Löhr berät mit seiner Bonner Kanzlei seit mehr als 20 Jahren Veranstalter und Betreiber von Versammlungsstätten in allen Fragen rund um das rechtliche Vertragsmanagement und die sichere Durchführung von Veranstaltungen. Zu den von ihm betreuten Mandanten zählen eine Reihe internationaler Großveranstaltungen, die Betreiber von Arenen, Fußballstadien, Rennstrecken, Kongresszentren, Messeplätzen und Kulturzentren. Er ist zudem Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, des BBKommentars zum Versammlungsstättenrecht (5. Auflage) und ist Referent an verschiedenen Hochschulen und Akademien.

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